ip-pay Logo
+49 (0) 81 51 / 91 68-0

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen


Sehr geehrter Kunde,

wir hoffen, dass die meisten Ihrer Fragen bereits auf dieser Seite beantwortet werden.
Für weitergehende Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.


Seit wann bietet ip-pay die Dienstleistung zur Jahresgebührenzahlung an?

Wie viele Benutzer/Kunden hat ip-pay?

Befinden sich die Kunden haupsächlich in Deutschland/Europa oder auf der ganzen Welt?

Wann werden die Amtsgebühren bezahlt?

Wann kann man die amtlichen Quittungen herunterladen?

Wie gebe ich eine europäische Patentserie ein?

Verschickt ip-pay E-Mail-Erinnerungen?

Kann eine größere Anzahl an Ansprüchen zu einer Nachbelastung führen?

Wie gebe ich ein Einheitspatent/Unitary Patent (UP) ein?


Hier sind die Antworten zu den oben genannten Fragen:


Seit wann bietet ip-pay die Dienstleistung zur Jahresgebührenzahlung an?

Unser Dienst ip-pay wurde im Mai 2006 gestartet. Der Betreiber dieses Portals ist die PAVIS GmbH (vormals PAVIS eG), welche auf über 35 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Jahresgebührenzahlung zurückgreifen kann.


Wie viele Benutzer/Kunden hat ip-pay?

PAVIS GmbH, die Firma hinter ip-pay hat mehr als 2.000 Kunden weltweit. Die Zahl an ip-pay Kunden wächst jeden Monat.


Befinden sich die Kunden haupsächlich in Deutschland/Europa oder auf der ganzen Welt?

Die Kunden von ip-pay sind über die ganze Welt verteilt. Die meisten unserer Neukunden haben uns über unsere Google-Inserate gefunden.


Wann werden die Amtsgebühren bezahlt?

Aufgrund unserer internen Arbeitsabläufe sammeln wir Aufträge bevor wir die Gebühren an die Patentämter weiterleiten. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass ein Auftrag für einige Tage den Status 'aktiv' behält bevor der Status auf 'eingezahlt' wechselt. Ihre Fälligkeiten werden selbstverständlich immer rechtzeitig von uns eingezahlt.


Wann kann man die amtlichen Quittungen herunterladen?

Alle amtlichen Quittungen werden von uns eingescannt und elektronisch abgelegt. Sie können diese über den Menüpunkt 'Mein Profil > Meine Amtsquittungen' anzeigen oder als PDF-Datei abspeichern. Abhängig von den jeweiligen Bearbeitungszeiten der Ämter kann es aber bis zu 3 Monate dauern bis Sie Ihre Quittung downloaden können.


Wie gebe ich eine europäische Patentserie ein?

Wenn Sie eine europäische Patentanmeldung oder eine Serie von erteilten EP-Patenten besitzen, benutzen Sie bitte den Menüpunkt 'Jahresgebührenzahlung > Europäisches Patent'. Sie müssen die gesamten Daten nicht für jede Akte einzeln eingeben. Markieren Sie einfach die Länder, in denen eine Verlängerung stattfinden soll.


Verschickt ip-pay E-Mail-Erinnerungen?

Ja, Sie können auf Wunsch von ip-pay über anstehende Schutzrechtsverlängerungen informiert werden. Sie können die Erinnerungsfunktion in Ihren Profileinstellungen ein- und ausschalten.


Kann eine größere Anzahl an Ansprüchen zu einer Nachbelastung führen?

In folgenden Ländern ist die Patentjahresgühr von der Anzahl der Ansprüche abhängig: Japan, Südkorea/Republik Korea, Philippinen, Vietnam und Indonesien. In diesen Ländern müssen Sie die Anzahl der Ansprüche eingeben um sicherzustellen, dass die Preise korrekt ausgerechnet werden. Eine falsche Angabe von Ansprüchen kann zur einer Nachbelastung Ihrer Kreditkarte führen.


Wie gebe ich ein Einheitspatent/Unitary Patent (UP) ein?

Wenn Sie ein Einheitspatent/Unitary Patent (UP) besitzen, benutzen Sie bitte den Menüpunkt 'Jahresgebührenzahlung > Europäisches Patent' und wählen dort bei den Ländern in der Liste 'UP' aus. Sie werden dort nach dem Tag der Eintragung der einheitlichen Wirkung gefragt, diesen müssen Sie eingeben. Selbstverständlich können Sie auch mehrere EP-Länder - zusätzlich zu UP - mit auswählen. Sie müssen die gesamten Daten nicht für jede Akte einzeln eingeben. Markieren Sie einfach UP und ggf. weitere Länder, in denen eine Verlängerung stattfinden soll.



Diese Webseite verwendet aus technischen Gründen Cookies. Mit der weiteren Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
X